Garantie / Gewährleistung – was ist der Unterschied bei Maschinen?
Unterschied zwischen gesetzlicher Gewährleistung und freiwilliger Hersteller-Garantie bei Maschinen von Hezinger. Gewährleistung sichert mangelfreie Lieferung, Garantie bietet zusätzliche Leistungen und längere Schutzfristen
Beim Kauf von Maschinen und Anlagen ist der Begriff „Garantie“ oft eng mit „Gewährleistung“ verknüpft – dabei handelt es sich um zwei rechtlich unterschiedliche Konzepte. Für Unternehmen ist es wichtig, beide Begriffe zu verstehen, um ihre Rechte im Schadensfall korrekt geltend machen zu können.
Gewährleistung – die gesetzliche Pflicht
Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt (§ 437 BGB) und sichert dem Käufer zu, dass die gelieferte Maschine frei von Mängeln ist – sowohl technisch als auch in Bezug auf die zugesicherten Eigenschaften.
Bei B2B-Geschäften (Business-to-Business) kann die gesetzliche Gewährleistungsfrist individuell vertraglich angepasst werden, beträgt jedoch in der Regel 12 Monate ab Lieferung. Innerhalb dieser Frist haftet der Hersteller oder Händler für Mängel, die bereits bei Übergabe vorhanden waren – selbst wenn diese erst später auftreten.
Wichtig:
- Die Beweislast liegt nach 6 Monaten beim Käufer.
- Verschleißteile sind meist nicht von der Gewährleistung abgedeckt.
- Schäden durch unsachgemäße Nutzung sind ausgeschlossen.
Garantie – freiwillige Leistung des Herstellers
Im Gegensatz zur gesetzlichen Gewährleistung ist die Garantie eine freiwillige Zusatzleistung, die der Hersteller (z. B. Hezinger Maschinen GmbH) auf seine Maschinen gewähren kann. Sie wird vertraglich geregelt und ist oft an Bedingungen gebunden, wie z. B. die Einhaltung von Wartungsintervallen oder den Einsatz von Original-Ersatzteilen.
Eine Garantie kann beispielsweise folgende Inhalte haben:
- Verlängerung der Gewährleistung auf bis zu 24 oder 36 Monate
- Abdeckung zusätzlicher Komponenten oder Verschleißteile
- Garantie auf Funktion, Lebensdauer oder Ersatz innerhalb bestimmter Fristen
Vorteile einer Garantie:
- Zusätzliche Sicherheit über die gesetzliche Pflicht hinaus
- Klar definierte Leistungen und Fristen
- Teilweise Übernahme von Reparaturkosten
Fazit:
Gewährleistung ist Pflicht, Garantie ist Vertrauenssache.
Beim Maschinenkauf im gewerblichen Bereich ist es entscheidend, sowohl die gesetzlichen Ansprüche als auch mögliche Garantieangebote des Herstellers zu kennen. Während die Gewährleistung den Mindestschutz bietet, ist die Garantie ein freiwilliges Signal für Qualität und Zuverlässigkeit.
Bei Hezinger Maschinen GmbH profitieren Sie von klar definierten Gewährleistungsbedingungen und optionalen Garantieverlängerungen, z. B. im Rahmen eines Wartungsvertrags. So erhalten Sie ein Höchstmaß an Investitionssicherheit – ob beim Kauf, Leasing oder der Miete von Maschinen.
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